Auto-Dienst: Das braucht doch jeder mal

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Wie verhalten bei einem Parkschaden?

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Ein Parkschaden ist schnell passiert. Einmal nicht aufgepasst beim Ausparken und schon touchiert man den Wagen eines anderen Verkehrsteilnehmers. Doch nicht immer wird ein solcher Schaden bemerkt, manchmal ist man durch andere Umstände abgelenkt, bekommt nichts mit und fährt einfach davon. Und natürlich kommt es auch immer mal wieder vor, dass Personen extra wegfahren und somit Fahrerflucht begehen, da sie niemand beobachtet hat. Für die Person mit dem beschädigten Wagen ist das leider eine sehr ärgerliche Situation, denn nun gilt es, einige wichtige Dinge zu beachten. Stellt man einen Parkschaden am eigenen Auto fest, dann muss zunächst geklärt werden, ob dieser tatsächlich durch einen Dritten verursacht wurde. Vielleicht ist man auch selber unbemerkt irgendwo gegen gekommen und hat es nicht bemerkt. Ist man sich jedoch sicher, dass man den Schaden nicht selber verursacht hat und niemand hat einen Zettel hinterlassen, dann muss man leider von einer Fahrerflucht ausgehen. In diesem Fall sollte unbedingt sofort die Polizei kontaktiert werden, damit diese den Schaden offiziell aufnehmen kann. Zudem sollte eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Diese Anzeige ist wichtig für die Versicherung, damit man im besten Fall nicht selber für den Schaden aufkommen muss. Auch sollte nach Zeugen gesucht werden, die möglicherweise den Tathergang beobachtet haben. Kann kein Täter gefunden werden, ist es leider oftmals so, dass man selber auf den Kosten sitzenbleibt.

Verursacht man selber einen Parkschaden, dann ist es genau wie bei einem normalen Verkehrsunfall so, dass die Versicherungen sowie die persönlichen Daten ausgetauscht werden müssen. Ist kein Besitzer zu sehen, dann muss auf den Fahrer gewartet werden. Kommt niemand, dann sollte der Unfall der Polizei gemeldet werden, den Unfallort verlassen sollte man nie und auch ein einfacher Zettel reicht nicht aus. Wer sich einfach entfernt, begeht sofort eine Fahrerflucht, was sich vor allem finanziell negativ auswirken kann. Parkschäden müssen immer auch von einem Gutachter geprüft, wenn dieser das Auto nicht zuordnen kann oder keinen Schaden entdeckt, kann man immer noch gut davonkommen.

Bei einem Parkschaden muss unbedingt die KFZ Versicherung informiert werden. Je nach Schaden haftet eine Versicherung dafür, meistens die des Verursachers. Die Haftpflichtversicherung ist immer dann zuständig, wenn andere Autos beschädigt wurden. Wenn beide Autos gerade beispielsweise ausgeparkt haben und somit in Bewegung fahren, dann teilen sich die Fahrer die kosten in der Regel. Dabei ist natürlich immer die Fragen, wer nun wirklich Schuld hatte, was in einem solchen Fall nur schwer zu beurteilen ist. Im Zweifel sollte immer direkt die Polizei gerufen werden, welche die Dinge vor Ort aufnehmen, sodass diese auch vor Gericht gültig sind, im Gegensatz zu Fotos die man selber macht. Nach einem Schaden repariert beispielsweise Dent-Point Dellenzentrum Thomas Schönauer Ihren Wagen.


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